019 / 2017 - CO-Alarm Bar / Gaststätte

Nach der Aufnahme einer kollabierten Person in einem Krankenhaus erfolgte die Rückmeldung über eine hohe Konzentration von Kohlenstoffmonoxid im Blut der Betroffenen. Der vorherige Aufenthaltsort wurde durch die Feuerwehr kontrolliert, durchgeführte Messungen verblieben ohne Feststellung und machten keine Folgemaßnahmen erforderlich.