182 / 2013 - Türöffnung med. Notfall 

Ein medizinisches Hilfeersuchen, nach dem die betroffene Person nicht mehr selbständig die Wohnung öffnen konnte, resultierte am Abend in einer Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst. Gemäß der geänderten Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) werden Hilfeleistungen dieser Art in den Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen ohne ergänzende Mittel des Feuerwehrstützpunktes abgearbeitet, wenn sich die Einsatzstelle in einem der Orts- und Stadtteile befindet. Der ebenfalls informierte Einsatzleitdienst entscheidet nach eigenem Ermessen, eine Einsatzstelle anzufahren oder die Rückmeldung und ggfs. Nachforderung durch die örtlich zuständige Einheit abzuwarten.